Willkommen beim Selfmade® Whistleblower-System

Selfmade® hat eine Whistleblower-Politik ausgearbeitet und ein Whistleblower-System im Sinne der EU-Richtlinie 2019/1937 eingerichtet.

Als Unternehmen verpflichten wir us, bei all unseren geschäftlichen Aktivitäten anständig und verantwortungsbewusst zu handeln.  Über unser Whistleblower-System können Sie deshalb anonym und ohne das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen jeglicher Art Gesetzesverstöße oder andere schwerwiegende Missstände melden.

 

Wer kann die Whistleblower-Schema in Anspruch nehmen
Whistleblower-Meldungen können von jedem internen oder externen Stakeholder gemacht werden, der im Rahmen einer arbeitsbezogenen Situation oder einer Kunden-/Lieferantenbeziehung auf Gesetzesverstöße oder anderes schwerwiegendes Fehlverhalten bei Selfmade® aufmerksam geworden ist.

Zu den internen und externen Stakeholdern gehören unter anderem folgende Personen

  • Mitarbeiter (bezahlt/unbezahlt/Praktikanten/Freiwillige)
  • Kunden
  • Geschäftsfuhrung
  • Vorstand
  • Externe Partner, einschließlich Unterauftragnehmer von externen Partner der potenzielle Partner/Lieferanten, die mit Selfmade® zusammenarbeiten möchten
  • Bewerber, die für Selfmade® arbeiten möchten

Was kann gemeldet werden?
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Das Meldesystem kann für die Mitteilung von Verstößen, die in den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie 2019/1937 fallen, oder für die Meldung von anderen schwerwiegenden Straftaten und Situationen genutzt werden.

Beispiele für solche Straftaten/Voraussetzungen sind unter anderem die Folgenden

  • Jede Form der sexuellen Belästigung
  • Andere Formen der Belästigung - z. B. Mobbing und Gewalt
  • Diskriminierung aus Gründen der Herkunft, der politischen oder religiösen Einstellung
  • Wirtschaftskriminalität
  • Arbeitssicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Produktsicherheit
  • Verstoß gegen das öffentliche Vergaberecht
  • Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
  • Verstoß gegen das Umweltrecht
  • ​​​​​​​Geldwäsche

Das Meldesystem kann nicht für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Problemen bei der Zusammenarbeit, Unzufriedenheit mit der Betriebsstätte oder Unzufriedenheit mit den Beschäftigungsbedingungen genutzt werden, die nicht zum Geltungsbereich gehören.

Wir haben jedoch lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig, und wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihre Meldung in den Geltungsbereich fällt, ermutigen wir Sie dazu, die Meldung einzureichen

 

Wie kann man sich melden?
​​​​​​​Selfmade® hat eine Richtlinie für Whistleblower ausgearbeitet, die Sie über Ihre Rechte, die Schweigepflicht und die Art und Weise, wie wir Ihre persönlichen Daten verarbeiten, informiert.


Bitte lesen Sie unsere Whistleblower-Richtlinie sorgfältig durch, bevor Sie eine Angelegenheit über unser Whistleblower-System melden

 

Die Meldungen erfolgen dann schriftlich über unser Meldesystem (WhistleSystem). Die Anmeldeinformationen finden Sie hier:

 

Benutzername: Selfmade, Password: 1OwS1UT5O

 

Nach dem Senden des Berichts wird eine einmalige Berichts-ID angezeigt, die an einem sicheren Ort aufbewahrt werden muss. Wir sind nicht in der Lage, die ID für Sie wiederherzustellen, wenn sie verloren gegangen ist. Mit der ID können Sie sich einloggen und den Bericht erneut öffnen. Sie können dann einen anonymen Dialog beginnen, Unterlagen übermitteln oder detaillierte Fragen beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich nach dem Versand der Benachrichtigung regelmäßig einzuloggen.

 


Wenn Sie eine Meldung erstellen, können Sie freiwillig Ihren Namen und/oder Ihre E-Mail-Adresse angeben. Wir empfehlen Ihnen, zumindest Ihre private E-Mail-Adresse anzugeben, da dies die Bearbeitung des Falls erleichtert und Sie über den Fortschrittg der Angelegenheit auf dem Laufenden hältSelfmade® stellt sicher, dass alle Meldungen von unserem Verwaltungsteam ernsthaft und angemessen behandelt werden



Alle Meldungen, die über das Whistleblower-System gemacht werden, sind anonym, vertraulich und können nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden, es sei denn, Sie geben Ihre Kontaktdaten direkt in der Meldung an.